4. Saccheris Definitionsregeln
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6. Zusammenfassung
In seiner Logica demonstrativa, Teil II, Kapitel 3 und vor allem Kapitel
4 stellt Girolamo Saccheri seine Lehre vom richtigen Definieren dar. Er
unterscheidet dabei zwischen Nominal- und Realdefinitionen, wobei man den
Unterschied zum Beispiel so fassen kann, daß die Nominaldefinition
Erkenntnisgrund ist, die Realdefinition dagegen Erkenntnisziel. Da ihn
als Logiker und Erkenntnistheoretiker Erkenntnisgründe viel mehr interessieren
als Erkenntnisziele, nehmen die Nominaldefinitionen in seiner Abhandlung
den größten Raum ein. Wenn man die Regeln, die er für Nominaldefinitionen
angibt, präzisiert und dem heutigen Sprachgebrauch anpaßt, lauten
sie wie folgt:
1. Das Definiendum muß neu sein, das heißt es hat entweder noch keine Bedeutung, oder von seiner Bedeutung wird im betreffenden Zusammenhang gänzlich abgesehen. 2. Das Definiens muß aus bereits definierten Begriffen oder Grundbegriffen bestehen. 3. Die Definition hat die Form: /\x: <Px <=> Qx> Diese Regeln gelten auch heute noch, wogegen seine Einteilung der verschiedenen Arten von Definitionen (vergl. Einleitung dieser Arbeit) der heutigen Auffassung nicht mehr entspricht, ebensowenig wie die von ihm noch geforderte Wesensdefinition aus nächstliegender Gattung und artbildendem Unterschied. |