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Saccheris Definitionslehre

1. Einleitung

2. Definition allgemein

3. Die Realdefinition

4. Saccheris Definitionsregeln

5. Die Nominaldefinition

6. Zusammenfassung

7. Literatur

 

Glossar der Symbole

 

6. Zusammenfassung

In seiner Logica demonstrativa, Teil II, Kapitel 3 und vor allem Kapitel 4 stellt Girolamo Saccheri seine Lehre vom richtigen Definieren dar. Er unterscheidet dabei zwischen Nominal- und Realdefinitionen, wobei man den Unterschied zum Beispiel so fassen kann, daß die Nominaldefinition Erkenntnisgrund ist, die Realdefinition dagegen Erkenntnisziel. Da ihn als Logiker und Erkenntnistheoretiker Erkenntnisgründe viel mehr interessieren als Erkenntnisziele, nehmen die Nominaldefinitionen in seiner Abhandlung den größten Raum ein. Wenn man die Regeln, die er für Nominaldefinitionen angibt, präzisiert und dem heutigen Sprachgebrauch anpaßt, lauten sie wie folgt:

1. Das Definiendum muß neu sein, das heißt es hat entweder noch keine Bedeutung, oder von seiner Bedeutung wird im betreffenden Zusammenhang gänzlich abgesehen.

2. Das Definiens muß aus bereits definierten Begriffen oder Grundbegriffen bestehen.

3. Die Definition hat die Form: /\x: <Px <=> Qx>

Diese Regeln gelten auch heute noch, wogegen seine Einteilung der verschiedenen Arten von Definitionen (vergl. Einleitung dieser Arbeit) der heutigen Auffassung nicht mehr entspricht, ebensowenig wie die von ihm noch geforderte Wesensdefinition aus nächstliegender Gattung und artbildendem Unterschied.


Diese Interpretation ist im Sommersemester 1992 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als Hausarbeit zum Hauptseminar: G. Saccheri, Logica demonstrativa unter der Leitung von Prof. Dr. Hartmut Brands entstanden. Ich möchte diese Veröffentlichung dem Andenken des viel zu früh verstorbenen Professor Brands widmen, bei dem ich gerne noch mehr über Logik und Wissenschaftstheorie gelernt hätte.
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Zuletzt aktualisiert am 09.02.2006