4. Saccheris Definitionsregeln
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Die komplexe Definition
Zuletzt soll noch eine kleine Besonderheit in Saccheris Definitionslehre
erwähnt werden: die komplexe Definition.
Im fünften Kapitel, Lehrsatz 3 und 4 führt Saccheri die Unterscheidung zwischen einfacher und komplexer Definition ein. Diese Unterscheidung kann man leicht überflüssig machen. Eine komplexe Definition sagt nämlich im Gegensatz zu einer einfachen Definition mehr aus, als zur Abgrenzung des Gegenstandes erforderlich wäre. Man kann sie in eine Nominaldefinition und eine zusätzliche Aussage über das Subjekt aufteilen. Die Unterscheidung wird hinfällig, wenn man die Regel einführt, daß eine zweckmäßige Definition möglichst wenig aussagen soll, mit anderen Worten, wenn man komplexe Definitionen schlicht verböte oder per Definitionem aus der Klasse der Definitionen ausschlösse. Dies tut zum Beispiel Drews: Die Begriffsbestimmung muß weiterhin abgemessen (akkurat) oder kurz und bündig sein und darf keine selbstverständlichen, abgeleiteten und außerwesentlichen Merkmale enthalten, d.h. mit dem Fehler des Überflusses, der Abundanz, oder der Überfülle, des Pleonasmus, behaftet sein.1 1 Drews S.180 |